In der Privathaftpflichtversicherung für Familien sind minderjährige Kinder, die im Haushalt der Eltern leben, mitversichert. Darüber hinaus sind Kinder in der Regel bis zu der ersten abgeschlossenen Berufsausbildung oder dem Abschluss des ersten Studiums mitversichert. Ob Kinder danach noch Versicherungsschutz über den Vertrag der Eltern genießen, kann nur im Einzelfall geklärt werden. Die am Markt vorhandenen Bedingungswerke regeln dies sehr unterschiedlich. In der Rechtsschutzversicherung gilt die Mitversicherung meist bis zu dem Zeitpunkt, in dem Ihr Kind erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausübt und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhält oder eine selbständige Tätigkeit aufnimmt. Allgemeingültig ist diese Regelung allerdings auch nicht.
Fazit: Sprechen Sie uns an, wenn Ihr Kind einen lückenlosen Versicherungsschutz in der Privathaftpflicht und Rechtsschutz genießen soll.