Schützen Sie, was Ihnen lieb ist
Über den eigenen Tod machen wir uns alle ungern Gedanken. Aber bedenken Sie für einen Augenblick folgende Situation: Durch widrige Umstände sind Sie leider verstorben. Doch Ihr Haus ist noch nicht abbezahlt. Nach Ihrem Tod werden die Kredite automatisch auf Ihre Hinterbliebenen, auf Ihre Kinder oder andere Familienangehörige übertragen. Konkret heißt das: Ihre Familie muss das Haus abbezahlen! Möchten Sie das wirklich?
Schützen Sie was Ihnen lieb ist, indem Sie für den Sterbefall vorsorgen. Wenn Sie eines Tages nicht mehr da sind, erhalten Ihre Angehörigen die von Ihnen vertraglich vereinbarte Versicherungssumme aus der Risikolebensversicherung. Damit garantieren Sie die finanzielle Existenz Ihrer Familie.
Doppelt sicher:
Die Risikolebensversicherung lässt sich übrigens mit dem Berufsunfähigkeitsschutz kombinieren.