Der bisherige Tarifvertrag Vermögenswirksame Leistungen wurde ab dem 1. Oktober 2006 durch den Tarifvertrag Altersvorsorgewirksame Leistungen (TV-AVWL) abgelöst.
Das heißt die vom Arbeitgeber bisher als vermögenswirksame Leistungen gezahlten Beiträge werden zukünftig ausschließlich zum Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge verwendet. Ihr Arbeitgeber hat sich mit einer freiwilligen Betriebsvereinbarung entschieden, Ihnen als Mitarbeiter das Angebot einer arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung über das F V V Unterstützungskassenmodell zu machen.
Ford zahlt für Sie über das Modell einer Unterstützungskasse den tariflichen AVWL-Betrag in eine sogenannte Rückdeckungsversicherung ein. Das heißt der monatliche Beitrag wird von Ihrem Arbeitgeber getragen und ist sogar steuer- und sozialversicherungsfrei. Sie haben keine persönlichen Aufwendungen.
Ja, Ihr bisheriger Vertrag kann mit VWL-Leistungen weitergeführt werden, wenn für Sie die Übergangsregelung des Metall-Tarivertrages zutrifft. Sie können sich aber auch für das neue AVWL-Programm entscheiden, da Ihnen dieses Vorteile bringt. Die F V V berät Sie dazu gerne.
Das große Plus für Sie beim AVWL-Programm: Bei AWVL wird nur die spätere Leistung versteuert. Ihre Einzahlung ist über die ganze Laufzeit steuer- und sozialversicherungsfrei, so dass sich für Sie die Umstellung wie eine Gehaltserhöhung auswirkt!
Vollzeitbeschäftigte haben einen monatlichen Anspruch von 26,59 €. Für Auszubildende werden monatlich 13,29 € gezahlt. Beschäftige in Teilzeit und Altersteilzeit erhalten eine anteilige Leistung. Sie können Ihre Versorgung aber noch durch Eigenbeiträge verbessern.
Alle Mitarbeiter, die teilnahmeberechtigt sind und keinen VWL-Vertrag haben, werden von der FVV automatisch angeschrieben.
Mit Ihrer Unterschrift auf diesem Anschreiben veranlassen Sie, dass Ihr Arbeitgeber für Sie einzahlt. Sie erhalten dann von der FVV eine Versorgungsbescheinigung und nach Ablauf eines vollen Kalenderjahres jedes Jahr im März einen Kontoauszug über den Stand Ihrer Versorgung.
Aus den während der Vertragslaufzeit eingezahlten monatlichen AVWL-Beträgen bildet sich ein garantiertes Kapital. Hinzu kommen noch die jährlichen Gewinnanteile. Hieraus errechnet sich eine lebenslange monatliche Rente. Die garantierte Rente erhöht sich ab Beginn der Rentenzahlung jährlich um 1 %. Zusätzlich gibt es noch weitere Steigerungen durch die Gewinnanteile. Die Renten werden dann als sonstige Einkünfte versteuert und verbeitragt. Anstelle der Rente kann natürlich auch das Kapital mit den Gewinnanteilen in einer Summe ausgezahlt werden.
Ja, Sie haben die Möglichkeit in unbegrenzter Höhe Ihre Altersversorgung mit dem F V V Unterstützungskassenmodell zu verbessern. Auch hierbei sind Ihre Einzahlungen steuerfrei.
Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn werden die eingezahlten Beiträge zuzüglich der bis dahin erwirtschafteten Gewinne an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Bei Tod innerhalb der ersten 120 Monate Rentenzahlung wird die Rente bis zum Ablauf dieser Garantiezeit an Hinterbliebene weitergezahlt. Kleinstrenten können mit einer Einmalzahlung abgefunden werden.
Als Hinterbliebener gelten in nachstehender Reihenfolge der Ehepartner, mit dem der Versicherte zum Zeitpunkt seines Todes verheiratet war, der Lebensgefährte oder Lebenspartner des Versicherten, sofern namentlich benannt und gemeinsame Haushaltsführung besteht, bzw. seine gesetzlichen, kindergeldberechtigten Kinder.
Bei Eintritt in die Versorgung wird ein Vertrag für Sie auf das rechnerische Endalter von 67 angelegt.
Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist aber möglich, wenn Sie aus dem Unternehmen ausscheiden und eine Altersleistung nach den Ford-Versorgungsregeln beziehen. Die Höhe der vorgezogenen Rente bzw. Kapitalabfindung wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet und ist identisch mit dem vollen Wert des bis dahin erreichten Kapitals. Dies gilt auch bei Einstellung der Beitragszahlung durch den Arbeitgeber und späterer Inanspruchnahme der Zusatzversorgung.