Skip to content
Werk Köln-Niehl
0221 90-12200
Werk Saarlouis
06831 92-2300
Wir sind für Sie da
Mo–Fr 8–16 Uhr

Tipps aus der Beratungspraxis

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sollte auch bei Nießbrauch abgeschlossen werden

Viele Eltern regeln ihre Erbschaft schon zu Lebzeiten. Oftmals wird der Haus- und Grundbesitz auf die Kinder übertragen, die Eltern behalten sich jedoch den lebenslangen Nießbrauch vor. In diesen Fällen sollten die Kinder als Eigentümer das Haftpflichtrisiko absichern.

Mitversicherung von Anbauküchen bei vermieteten Wohneinheiten

Bei vermieteten Wohneinheiten sollten Sie überprüfen, ob die von Ihnen zur Verfügung gestellte Einbauküche in der Gebäude berücksichtigt wurde. Es empfiehlt sich in diesen Fällen eine Überprüfung der Versicherungssumme

Vor dem Tresorkauf über die Regelungen des Versicherungsvertrages informieren

Für Wertsachen wie Bargeld und Gold gelten Aufbewahrungsvorschriften und Entschädigungsgrenzen. Durch den Erwerb eines Wertbehältnisses können Sie diese erhöhen. Bitte stimmen Sie sich hierzu mit uns ab und verlassen Sie sich nicht nur auf die Herstellerangaben.

Mitversicherung von Kindern in der Auslandsreisekrankenversicherung (ARK)

Ab der Volljährigkeit sollte überprüft werden, ob die Kinder einen eigenen Tarif benötigen. In die Betriebshaftpflicht (BHV) integrierte Privathaftpflicht (PHV) ist nicht immer ein Vorteil. Sollte es zu vielen oder hohen Schäden in der PHV kommen, belastet dies auch die Schadenquote der BHV. Außerdem kann es unter Umständen zu Problemen bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit kommen.


Jetzt teilen