Innerhalb des versicherten Gebäudes sind Zu- und Ableitungsrohre der Wasserversorgung sowie Heizungsrohre gegen Bruch versichert. Außerhalb des Gebäudes gelten nur die Zuleitungsrohre der Wasserversorgung und Rohre einer Warmwasserheizung, einer Dampfheizung sowie von Klima- und Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen als versichert. Üblicherweise werden Deckungserweiterungen für Ableitungsrohre unterhalb des Gebäudes, auf dem Versicherungsgrundstück und außerhalb des Versicherungsgrundstückes angeboten. Sie müssen aber vereinbart werden. Außerhalb des Gebäudes und unterhalb der Fundamente werden Ableitungsrohre kaum gewartet. Deshalb gehen Kommunen davon aus, dass ca. 90 % der Ableitungsrohre auf und außerhalb von Versicherungsgrundstücken marode sind. Neben Bruchschäden sind viele Ableitungsrohre durch Muffenversatz und Wurzeleinwuchs geschädigt. Die Rechtsprechung bestätigt die Auffassung der Versicherungswirtschaft, dass dies keine Bruchschäden sind.
01
May