Viele Gebäudeeigentümer gehen nach der Installation einer Wärmepumpe irrtümlich davon aus, dass diese automatisch in ihrer Gebäudeversicherung mitversichert ist. Da sich die Pumpe oftmals vor dem Haus und nicht im Haus befindet, sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag jedoch dringend überprüfen.
Im ersten Schritt stellt sich die Frage, ob die neue Wärmepumpe zu einer Wertsteigerung Ihrer Immobilie geführt hat oder bei Neubauten als Sonderausstattung deklariert werden muss. Auch wenn gleichzeitig eine alte Heizung entsorgt wurde, kann die neue Wärmepumpe eine höhere Versicherungssumme erforderlich machen.
Im zweiten Schritt stellt sich die Frage nach dem Umfang des Versicherungsschutzes. In der Regel sind die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm sowie Elementarschäden versichert. In umfassenden Versicherungslösungen kann auch der Diebstahl von versicherten Sachen enthalten sein, die außen am Gebäude angebracht waren.
Allerdings gelten oftmals Entschädigungsgrenzen, die zu berücksichtigen sind. Bei freistehenden Anlagen könnte bei Diebstahl eine Deckungslücke vorhanden sein.
Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte seinen Versicherungsschutz überprüfen und auf den aktuellen Stand bringen. Denn: Das Thema Wärmepumpe ist deutlich komplexer als gedacht.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!