Die bei großen Teilen der Bundesbürger vorherrschende Meinung, man sei im Falle der Berufsunfähigkeit durch den Staat abgesichert, ist ein Irrglaube. Es gibt seit dem 31.12.2000 keinen staatlichen Berufsunfähigkeitsschutz für Arbeitnehmer mehr, die nach dem 01.01.1961 geboren sind.
Mögliche Arbeitskraftabsicherungen:
Berufsunfähigkeitsversicherung:
Optimal können die finanziellen Folgen des Arbeitskraftverlustes über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden. Eine ärztlich festgestellte Berufsunfähigkeit löst die Leistung aus. Es sind Unfälle, Krankheiten und auch Grundfähigkeitseinschränkungen versichert, die zu einer vom Versicherer anerkannten Berufsunfähigkeit führen.
Körperschutzpolice:
Die Arbeitskraftabsicherung bei Erkrankungen kann über eine Körperschutzpolice erreicht werden. Der Schutz ist hier bedingungsgemäß auf eine Auswahl von schweren Erkrankungen beschränkt.
Grundfähigkeitsversicherung:
Alternativ wäre eine Absicherung über eine Grundfähigkeitsversicherung möglich. Bemessungsgrundlage für die Leistung ist bei dieser Versicherung der Verlust von Grundfähigkeiten.
Unfallversicherung:
Soll die Absicherung nur bei einem Unfall Schutz bieten, so bietet eine private Unfallversicherung mit ausreichend bemessener Invaliditätssumme oder Unfallrente eine Basisabsicherung in Sachen Arbeitskraftschutz.