Bei der Erstellung des notariellen Kaufvertrages wird der Versicherungsschutz für das Gebäude leider oft nicht angesprochen. Die daraus entstehenden Konsequenzen sind dem Käufer häufig nicht bekannt.
Die meisten Gebäude wurden vom Verkäufer finanziert, so dass die Versicherung nicht einfach gekündigt werden kann. Hierfür wäre die Zustimmung des Kreditgebers erforderlich. Ist das Gebäude voll bezahlt und das Grundbuch frei von Grundschulden, kann der Verkäufer den Vertrag jederzeit zum Kündigungstermin kündigen.
Dann jedoch erwirbt der Käufer möglicherweise ein unversichertes Gebäude. Ist das Gebäude noch versichert, wird die Versicherung beim Eigentumsübergang auf den Erwerber automatisch übertragen. Erst der Eintrag in das Grundbuch markiert den Eigentumsübergang. Eine Auflassungsvormerkung genügt diesem Anspruch nicht!
Nachdem der Erwerber in das Grundbuch eingetragen wurde, hat er die Möglichkeit, innerhalb eines Monats ein außerordentliches Kündigungsrecht wahrzunehmen oder den Vertrag zu übernehmen. Die bestehende Versicherung sollte deshalb frühzeitig dahingehend überprüft werden, ob der Umfang optimal ist und ob es keinen Beitragsrückstand gibt!