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Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt

Ob Displaybruch am neuen Handy oder ein größerer Brand in der eigenen Wohnung, viele Schäden reißen ein großes Loch ins Portemonnaie.

Aber zum Glück gibt es ja immer eine geeignete Versicherung, die den Schaden übernimmt. Mitteilung reicht, denken die meisten. Aber weit gefehlt: Die Fälle, in denen die Versicherung einspringt, sind klar definiert, alles andere ist Betrug.

Wann zahlt die Versicherung?

Prinzipiell ist es so, dass die meisten Versicherungen nicht für den Schaden aufkommen, den Sie an Ihren eigenen Wertsachen verursachen. So sind bei der Hausratversicherung zwar die Einrichtung und alle in Ihrem Heim befindlichen Wertsachen bis zur vereinbarten Summe versichert, jedoch nur, wenn diese beispielsweise auf Brand oder Einbruchdiebstahl zurückzuführen sind. Fällt Ihnen Ihr brandneues Handy aus der Hand und geht zu Bruch, haftet die Hausratversicherung nicht.

Gleiches gilt für die Haftpflichtversicherung. Diese kommt für Schäden auf, die Sie anderen zufügen. Sie stellt die betroffene Person so, als wenn sie nicht zu Schaden gekommen wäre, sowohl körperlich durch Übernahme der Genesungskosten als auch für den Verlust von Wertsachen.

Sehr verlockend, denken sich viele und geben fälschlicherweise an, der Freund oder Verwandte hätte die Beschädigung des Eigentums zu verantworten, um den Schaden durch deren Versicherung regulieren zu lassen.

Ein fataler Fehler und strafbar. Denn diese bewusst wahrheitswidrige Angabe erfüllt den Tatbestand des Betruges nach § 263 Strafgesetzbuch und kann je nach Schwere des Vorwurfs mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu mehreren Jahren geahndet werden.

Wann muss die Versicherung nicht leisten?

Was viele nicht wissen, ist, dass bereits die wissentlich falsche Angabe vom Schadensumfang reicht, damit der Versicherungsträger komplett von der Leistungspflicht freigestellt ist. So geschehen im Falle eines Wohnungseigentümers, der den eingetretenen Wasserschaden durch Rohrbruch dafür nutzen wollte, sein Heim zu sanieren. Er hatte angegeben, dass durch das Ereignis auch seine sanitären Anlagen Schaden erlitten hätten, Gesamtsumme knapp 12.000 Euro.

Die Versicherung lehnte die Bezahlung ab, der Versicherungsnehmer klagte und verlor.

Die Begründung der Richter lautete: „Der Versuch einer arglistigen Täuschung ist bei einer bewusst falschen Antwort des Versicherungsnehmers gegeben, die einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt“ (Oberlandesgericht Celle: Urteil vom 25.02.2010 – 8 U 86/09). Sie sahen es als erwiesen an, dass zwei Rechnungen einer Sanitär- und Heizungsbaufirma, die der Kläger bei seiner Gebäudeversicherung eingereicht hatte, Positionen enthielten, die nicht ursächlich auf den angegebenen Schaden zurückzuführen seien. Dementsprechend sei die Versicherung nach § 21 Nr. 1 VGB 98 von einer Leistungspflicht befreit.

Glück im Unglück: Der Versicherungsnehmer musste nicht mit rechtlichen Konsequenzen wegen des versuchten Betruges rechnen.

Wie melde ich einen Schaden richtig?

Doch nicht immer sind wir uns unserer Schuld bewusst, sondern machen vielleicht unwissentlich falsche Angaben. Wie also schütze ich mich davor?

Der genaue Ablauf der Schadensmeldung ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich und sollte auf jeden Fall erfragt werden. Bei der F V V beraten wir Sie gerne telefonisch, schriftlich oder über unsere F V V – APP.

Im Allgemeinen ist es aber wichtig, dass die Schadensmeldung so schnell wie möglich erfolgt. Hierzu gehören präzise Angaben zu Ihnen, den Geschädigten inklusive der Angabe von Zeit, Ort und der Beschreibung des Schadenhergangs. Machen Sie Beweisfotos und suchen Sie alle Unterlagen und (Kauf-) Belege zusammen, die nachweisen, dass die beschädigten oder gestohlenen Wertgegenstände Ihnen gehören.

Lassen Sie sich zu viel Zeit bei der Meldung, kann das unter Umständen dazu führen, dass ihre Versicherung nicht zahlt.

Schließen wir die für uns wichtigen und geeigneten Versicherungen ab, sind wir in vielen Schadensfällen also bestens abgesichert. Für alle anderen Schäden müssen wir leider etwas tiefer in unsere Tasche greifen. Wichtig ist und bleibt, unser Versicherungsportfolio immer wieder unseren jeweiligen Bedürfnissen und Lebensabschnitten anzupassen. Wir helfen Ihnen gerne, welche in Ihrem speziellen Fall notwendig sind und welche nicht. Sprechen Sie uns an.


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