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Unbenannte Gefahren

Immer mehr Versicherer integrieren die „unbenannten Gefahren“ in ihre Verträge, was eine wertvolle Ergänzung darstellt, die Sie unbedingt beachten sollten.

Während die Grundgefahren und der optionale Baustein „Elementar“ in den Versicherungsbedingungen klar definiert sind, gelten für die unbenannten Gefahren andere Regelungen. Hier deckt der Versicherer Schäden an versicherten Sachen, die unerwartet abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden, solange sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind – ganz nach dem All-Risk-Prinzip.

Beispiele hierfür sind Regenwasser, das über den Balkon ins Gebäude eindringt, sofern kein Baumangel vorliegt, oder Schäden, die ein Wildschwein an Gebäude und Hausrat verursacht.


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