Vor der Behandlung sollte ein Heil- und Kostenplan der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und anschließend auch der privaten Zahnzusatzversicherung eingereicht werden. Somit stehen die übernommenen Kosten von GKV und Zusatzversicherung sowie die Eigenbeteiligung fest, bevor überhaupt Kosten entstanden sind. Probleme können aber anschließend dadurch entstehen, dass der Zahnarzt mit dem Kunden alternative Behandlungsmethoden bespricht. Wenn diese dann durchgeführt werden, ohne einen neuen Heil- und Kostenplan einzureichen, können Eigenbeteiligungen von mehreren tausend Euro die Folge sein.
Grund: Zahnzusatzversicherungen, die auf Preis-Leistungs-Verzeichnisse oder ortsübliche Kosten begrenzen, zahlen nicht alles, was der Zahnarzt an Behandlungen vorschlägt.
Empfehlung: Wählen Sie dank unserer Mithilfe einen Top-Tarif, der keine Leistungskürzungen auf ortsübliche Kosten oder gemäß Leistungsverzeichnissen vorsieht. Die Eigenbeteiligungen bei teuren Zahnbehandlungen sind oft höher als die Mehrkosten des Top-Tarifes während seiner gesamten Laufzeit!