Zur Absicherung von Hinterbliebenen und Finanzierungen wird häufig die Risikolebensversicherung gewählt. Vergleicht man die Beiträge, stellt sich heraus, dass für Nichtraucher eine attraktive Tarif-Variante bei zahlreichen Versicherern angeboten wird. Zu beachten ist bei der Entscheidung für einen Nichtrauchertarif:
Sollte die versicherte Person mit dem Rauchen während der Vertragslaufzeit beginnen, handelt es sich bedingungsgemäß um eine Gefahrerhöhung, diese ist dem Versicherer anzuzeigen. Konsequenz: Der Kunde muss in einen teureren Raucher-Tarif wechseln. Zeigt der Versicherungsnehmer die Gefahrerhöhung nicht an, kann der Versicherer im Todesfall die Leistungen kürzen oder ist unter Umständen sogar leistungsfrei
01
Oct