Gerade noch waren sie neben einem, schon sind sie weg. Kinder werden irgendwann vernünftiger, Tiere bleiben instinktiv.
Und so glücklich man ist, wenn der geliebte Vierbeiner alleine aber sicher auf der anderen Straßenseite ankommt, so teuer kann der unachtsame Moment sein, endet er in einem Verkehrsunfall.
Denn Sie haften für die Schäden.
Haftung
Als Hundehalter sind Sie laut §833 BGB verpflichtet den Schaden, den Ihr Tier verursacht zu ersetzen. Im obigen Beispiel wäre schon der Blechschaden allein im vierstelligen Bereich zu suchen, kommen Personen zu Schaden, erhöht sich die Summe schnell mal auf einen fünf- bis sechsstelligen Betrag. Deshalb ist die Tierhalterhaftpflicht in einigen Bundesländern, wie Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen verpflichtend, in anderen wird sie dringend empfohlen oder ist an bestimmte Merkmale gekoppelt. So gilt die Pflicht zur Versicherung in Nordrhein-Westfalen für Hunde die größer gleich 40 cm sind, beziehungsweise ein Körpergewicht von mehr als 20 Kg haben. Dass die Größe des Tieres aber in der Realität nicht relevant ist für die Schadenshöhe, zeigt obiges Beispiel, so dass Sie freiwillig über eine Absicherung nachdenken sollten.
Welche Schäden sind abgesichert?
In aller Regel sind die Schäden Ihres Vierbeiners zwar eher überschaubar, liegen aber schnell im, mitunter hohen dreistelligen Bereich, wenn es zum Beispiel um zerbissene Sofas, zerbrochene wertvolle Vasen oder Kratzer im Autolack geht.
Schlimmer sind Personen- und daraus resultierend eventuelle Vermögensschäden, wie Schmerzensgeld, Behandlungs- und Pflegekosten oder Verdienstausfall und Mietwagenkosten. Denn überall wo Personen zu Schaden kommen, können die Folgekosten ins Unermessliche steigen und schnell bei Zehn- oder Hunderttausenden liegen. Diese aus eigener Tasche zu bezahlen ist fast unmöglich.
Hier tritt die Tierhalterhaftpflicht ein und sorgt dafür, dass Sie keinen Cent dazuzahlen müssen.
Und das für gerade einmal acht Euro im Monat für bis zu zwei Hunde und 11 Euro für ein Pferd, wenn Sie bereits eine Privathaftpflichtversicherung bei uns haben.
Aber auch bei der Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen lassen wir Sie nicht allein. In strittigen Fällen prüfen wir den Sachverhalt und schützen Sie -auch vor Gericht- vor drohendem Unrecht (passiver Rechtschutz).
Gut zu wissen
Auch in weniger dramatischen Szenarien sind Sie für das Fehlverhalten Ihres Vierbeiners abgesichert. Nämlich dann, wenn es sich um Schäden an der Mietsache handelt, wie zum Beispiel, wenn der frisch eingezogene Welpe vor lauter Übermut oder Langeweile die Türrahmen mit seinem Kauknochen verwechselt oder statt beim Gassigehen auf der Wiese sein Geschäft lieber auf dem heimischen Parkett verrichtet.
Selbst für die Kosten ungewollter „Vaterschaften“ Ihres Rüden kommt die Ford-Tierhaftpflichtversicherung auf, wie den Vermögensschaden für Abtreibung oder die Kosten für die Versorgung des Wurfs.
Denn so lieb wir unsere Vierbeiner auch haben, sie sind und bleiben unberechenbar. Mit der richtigen Absicherung müssen wir uns aber über mögliche Folgekosten des tierischen Verhaltens keine Sorgen machen, sondern können uns getrost den positiven Eigenschaften unseres treuen Gefährten widmen.
Wir beraten Sie gerne, sprechen Sie uns an.