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Staat erhöht Festzuschuss

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat die Festzuschüsse für zahnärztliche Behandlungen zum 01.10.2020 erhöht.

Was sich im ersten Moment gut anhört, ist bei genauerer Betrachtung keine Problemlösung. Die Festzuschüsse werden lediglich um 10 bis 15 Prozent – in Abhängigkeit von einem lückenlos gepflegten Bonusheft – erhöht. Die Festzuschüsse finden auch nur Anwendung bei der Regelversorgung, hier ist für Kassenpatienten gesetzlich nur eine ausreichende und zweckmäßige Behandlung vorgesehen. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig qualitativ hochwertig und ästhetisch.

Fazit: Die Eigenbeteiligung der Kassenpatienten an den Behandlungskosten von 25 bis 40 Prozent sollte über eine Top-Zahnzusatzversicherung abgesichert werden – diese leistet für qualitativ hochwertige Zahnersatzmaßnahmen, auch ästhetische Aspekte der Patienten können berücksichtigt werden.


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