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Die Ford Solidargemeinschaft

Der Haupteigentümer der FVV ist der FVV-Förderverein. Er stärkt und stützt die FVV in ihrer Stellung als unabhängiger Makler für Versicherungen und ausgewählte Finanzdienstleistungen. Äußere Einflüsse oder Abhängigkeiten werden abgewehrt, damit unseren gut ausgebildeten Mitarbeitern eine unabhängige Beratung nach dem Grundsatz des „best-advice“ möglich ist.

Die Gewinne der FVV fließen entsprechend den Anteilen an den FVV-Förderverein. Dieser unterhält einen Hilfsfonds für die Kunden der FVV, um diesen in Härtefällen und Notsituationen beistehen zu können.

Hier einige Beispiele:

Marder zerstört außerhalb eines Gebäudes ein Kabel

An der Solarthermie-Anlage von Herrn B. war der Sensor für die Dachelemente ausgefallen. Er vermutete, dass wahrscheinlich ein Marder das Sensorkabel durchtrennt hatte, was sich als zutreffend herausstellte. Versichert sind auch Schäden an elektrischen Leitungen und Anlagen innerhalb versicherter Gebäude sowie Schäden an Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern, die durch Beißen, Kratzen, Nisten oder Urinieren wildlebender Säugetiere entstehen. Im konkreten Schadenfall waren die Voraussetzungen jedoch nicht erfüllt, da die Beschädigungen nicht innerhalb des Gebäudes eingetreten waren. Der Hilfsfond hat mit einem Zuschuss einen Teil der Reparaturkosten übernommen.

Ältere Frau wird Opfer von Trickbetrügern

Bei der Mutter eines Ford-Kollegen klingelten 2 Personen und gaben sich als Handwerker aus. Frau G. öffnete ihnen und lies sie herein. Während die eine Person Frau G. ablenkte, betrat die andere Person das Obergeschoss, durchsuchte das Schlafzimmer und entwendete wertvollen Schmuck. Als dies auffiel, waren die beiden Übeltäter leider schon mit ihrer Beute entkommen. Der Schaden für Frau G. lag im 5-stelligen Bereich. Diese Art von Trickdiebstählen am versicherten Ort ist zwar versichert, allerdings mit maximal 1.000 EUR. Um der langjährigen Kundin zu helfen, der übel mitgespielt wurde, hat der Hilfsfond unterstützt.

E-Roller wird aus verschlossener Box gestohlen

Der Sohn von Herrn H. hatte seinen E-Roller in einer abgeschlossenen Fahrradbox in der Nähe einer S-Bahn-Haltestelle abgestellt. Die Box wurde aufgebrochen und der Roller entwendet. Solche Schadenfälle sind nicht über Hausratversicherung abgedeckt. Die polizeilichen Ermittlungen führten zu keiner Aufklärung des Falls. Der recht neue E-Roller hatte noch einen erheblichen Wert. Der F V V-Förderverein hat hier aber geholfen.


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