Starkregen ist in der Regel nur versichert, wenn Sie Elementarschäden mitversichert haben. Es gilt der Grundsatz, dass das Grundstück, auf dem das Gebäude steht, überschwemmt sein muss, damit ein Schaden versichert ist. Hier ist dies allerdings nicht der Fall. Wichtige Voraussetzung hierfür bleibt zudem, dass kein Gebäudemangel ursächlich ist.
„Aufgrund eines Feuerschadens kann ich meine Mietwohnung nicht mehr bewohnen. Wer zahlt mir die Hotelkosten?“
Für Mieter sind diese Kosten im Allgemeinen über eine Hausratversicherung abgedeckt. Die Entschädigung ist zeitlich und in der Höhe nach in verschiedenen Stufen gestaltbar, um genau Ihren Vorstellungen zu entsprechen. Wir stellen hierzu umfassenden und preiswerten Versicherungsschutz für Sie bereit. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch.
„Während des Umzugs wurde in unsere neue Wohnung eingebrochen. Muss ich den Schaden selbst bezahlen?“
Normalerweise ist dieser Schaden abgedeckt, da Sie sowohl in Ihrer alten als auch in Ihrer neuen Wohnung versichert sind. Es ist jedoch wichtig, dass die standardmäßig erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen wurden. Es ist ratsam, den Umzug im Voraus zu melden, um mögliche Probleme bei einem Schadenfall zu vermeiden. Auch Ihre Versicherungssumme sollten Sie nach einem Umzug überprüfen lassen.
„Ein Marder hat die Dämmung und die Unterspannfolie unseres Dachbodens beschädigt. Zahlt das die Gebäudeversicherung?“
In hochwertigen Versicherungsverträgen ist dieser Schaden oftmals mitversichert. Die Entschädigung ist allerdings je nach Deckungskonzept in der Höhe begrenzt. Leider präsentiert sich der Markt sehr uneinheitlich. So unterscheiden sich die versicherten Tiergattungen, die den Schaden verursacht haben.