Sach- und Kfz-Versicherung
Schon vor dem Schadenfall sind Obliegenheiten zu beachten. Hierzu gehören die Einhaltung behördlicher Vorschriften, die Anzeige von Gefahrerhöhungen und die Abwendung des Schadens. Ein gutes Beispiel ist die Anzeige eines Leerstandes bei Gebäuden und die zusätzliche ausreichende Beheizung, um einen Rohrbruch zu vermeiden. Ist der Schaden eingetreten, haben Sie die Verpflichtung, diesen so gering wie möglich zu halten. Falls Ihnen dabei Kosten entstehen, werden diese meist vom Versicherer erstattet. Melden Sie den Schaden unverzüglich und geben Sie dem Versicherer die Möglichkeit, den Schaden dem Grunde und der Höhe nach zu überprüfen. Befolgen Sie die Weisungen des Versicherers. Bei kleineren Schäden langen oftmals Fotos und ein Kostenvoranschlag eines Handwerkers. Achten Sie bei Einbruchschäden darauf, dass dem Versicherer und der Polizei gleichlautende Stehlgutverzeichnisse vorliegen. Eine Besonderheit in der Kfz-Sparte: Entfernen Sie sich auf keinen Fall vom Unfallort, ohne die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.
Lebens- und Unfallversicherung
Die wichtigste Obliegenheit ist hier die vorvertragliche Anzeige- pflicht. Verschweigen Sie bei Vertragsschluss auf keinen Fall eine Erkrankung. Ein Todesfall muss unverzüglich gemeldet werden. In der Unfallversicherung gibt es Verträge, in denen die Frist dafür nur 48 Stunden beträgt.
Fazit
Alle hier getätigten Hinweise können nur einen Ausschnitt Ihrer Pflichten abbilden, daher geben wir Ihnen hier den wichtigsten Tipp:
Sprechen Sie mit uns, bevor Sie den direkten Kontakt zum Versicherer suchen!