Sowohl bei privaten als auch bei gewerblichen Nutzern ist eine Photovoltaikanlage mittlerweile eine kostspielige Investition. Eine Beschädigung der Anlage kann neben den finanziellen Verlusten auch zu einer erheblichen Gefahr für das Gebäude und die Umgebung führen.
Zunächst ist es sehr wichtig, der Gebäudeversicherung den Aufbau anzuzeigen, da es sich um eine Gefahrerhöhung handelt. Gleiches gilt für „Balkonkraftwerke“. Die Versicherungssumme muss um den Neuwert der Photovoltaikanlage erhöht werden. In der Gebäudeversicherung sind Feuer-, Blitzschlag-, Sturm-, Hagel- und im besten Fall Elementarschäden versichert. Besser ist es, die Anlage über eine separate Photovoltaikversicherung zu schützen. In diesem Konzept sind auch Überspannungsschäden durch das Netz, Diebstahl der Anlage oder seiner Teile, Schäden durch technische Defekte, Kurzschluss, Tierbisse, Frost, Schneedruck, Feuchtigkeit, Vandalismus, Montagefehler und Ertragsausfälle versichert. Für Anlagen auf einer Freifläche, die nicht über eine Gebäudeversicherung versichert werden können, ist die Photovoltaikversicherung definitiv die beste Lösung. Als Betreiber der Anlage haften Sie für Drittschäden, zum Beispiel durch Windböen abgerutschte oder umherfliegende Teile, genauso wie für Schäden, die beim Einspeisen in das Netz entstehen. Daher ist ein passender Haftpflichtversicherungsschutz unerlässlich.
Wir prüfen den notwendigen Versicherungsschutz für Sie.