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Live aus der Schadenspraxis

„Der Geruchsverschluss unter unserer Dusche ist gebrochen. Leider muss für die Reparatur die gesamte Duschwanne ausgebaut werden. Zahlt das die Gebäudeversicherung?“

Das kommt auf Ihren Versicherungsvertrag an. Grundsätzlich muss die Gefahr Leitungswasser vereinbart sein, dann sind zumindest die Nässeschäden durch dieses Abwasser voll abgesichert. Da der Geruchsverschluss eine Armatur ist, wird dessen Reparatur sehr unterschiedlich entschädigt. In Premiumverträgen ist der Bruch des Geruchsverschlusses in der Regel versichert. Aber selbst wenn Schutz besteht, sind Entschädigungsgrenzen möglich, die die Gesamtentschädigung für diese sehr aufwendige Reparatur nach oben begrenzen. In Basis-Verträgen wird oŒ nur der frostbedingte Bruch entschädigt.

„Wir haben unsere vermietete Eigentumswohnung mit einer Spülmaschine ausgestattet. An dieser ist der Schlauch geplatzt und die Wohnung eine Etage tiefer wurde beschädigt. Zahlt das die Haftpflicht der Eigentümergemeinschaft (WEG)?“

Da der Schaden aus Ihrem Sondereigentum herrührt, zahlt die Haftpflicht der WEG nicht. Hier würde nur ein eigener Vertrag leisten, der einzeln oder als Erweiterung der Privathaftpflicht abgeschlossen werden kann.

„In unserem Gebäudevertrag sind Carports bis zu einer Grundfl äche von 30 m2 beitragsfrei mitversichert. Unser Carport hatte 45 m2 und ist abgebrannt. Zahlt die Gebäude jetzt anteilig?“

Die beitragsfreie Mitversicherung von Nebengebäuden ist sehr unterschiedlich geregelt. Es gibt Verträge, in denen nur Nebengebäude mit Ausnahme von Carports gedeckt sind, so dass diese extra eingeschlossen werden müssen. Andere Verträge bieten beitragsfreien Schutz bis zu einer bestimmten Grundfläche. In der Regel entfällt der Versicherungsschutz bei Überschreitung der Grundfl äche komplett.


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