Das Homeoffice ist momentan der sicherste Arbeitsplatz, zumindest Im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit Covid-19.
Abgesehen davon lauern hier aber -im Gegensatz zum Büro- viele Unfallquellen. Von herumliegendem Spielzeug bis hin zum frisch gewischten Küchenboden.
Aber wer kommt im Falle einer Verletzung für die Folgen auf?
Haftet der Arbeitgeber?
Es kommt darauf an, sagt der Gesetzgeber.
Prinzipiell übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) die Haftung für Unfälle, die sich auf dem Weg zur, während und von der Arbeitsstätte ereignen. Selbst ein Umweg über den Kindergarten ist erlaubt und abgesichert.
Wenn Sie jedoch im Homeoffice arbeiten, Ihr Kind morgens schnell zum Kindergarten bringen und sich auf dieser -wenn auch nur kurzen- Strecke verletzen, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht, da die Kindertagesstätte nicht direktem Weg zur Arbeit liegt.
Ebenso wenig haftet die GUV in Ihrem Heim für den Weg zum Arbeitszimmer, denn der Arbeitsweg, so urteilte das Karlsruher Sozialgericht, beginnt immer erst an der Außentür, also mit Verlassen Ihres Wohnhauses (SG Karlsruhe, Az.: S 4 U 675/10).
Im Arbeitszimmer selbst jedoch, das als Homeoffice dient, sind Sie teilweise genauso abgesichert, wie im Büro Ihrer regulären Arbeitsstätte. Sofern der Unfall in direkter Ausübung Ihrer Arbeit erfolgt. So ist zum Beispiel der Gang zum Drucker im benachbarten Zimmer von der GUV gedeckt, das kurze Kaffeeholen in der heimischen Küche jedoch nicht (SG München, Az.: S 40 U 227/18).
Grund ist, dass Sie beim Verlassen des Arbeitsbereichs privates Territorium betreten, auf dessen Absicherung der Arbeitgeber keinen Einfluss hat und dementsprechend nicht haften muss.
Wie kann ich mich umfassend absichern?
Alles halb so schlimm, werden sich einige denken. Selbst wenn ich mich verletze, die Kosten der Genesung trägt ja meine gesetzliche Krankenversicherung.
Ja und Nein, sagen wir. Denn wie bei allen Versicherungen, weiß man diese erst zu schätzen, wenn man sie braucht. So trägt die Krankenversicherung zwar die Arzt- und nötigenfalls Krankenhaus und Rehabilitationskosten, sind die Folgen des Unfalls jedoch so stark, dass eine, wenn auch nur teilweise, Invalidität eintritt, sind die persönlichen Ersparnisse schnell aufgebraucht.
Die private Unfallversicherung bietet hier die perfekte Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Sie ist die ideale Absicherung für private Unfälle und ihre Folgen und zahlt je nach Schwergrad Ihrer Verletzung und Beeinträchtigung eine einmalige oder monatlich wiederkehrende Versicherungssumme. Unterschieden wird hier zwischen einer einmaligen Invaliditätsleistung (je nach Grad der Invalidität), einer lebenslangen Unfallrente und einer Todesfallleistung.
So abgesichert steht dem Modell des Homeoffice also nichts mehr im Wege.
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