E-Scooter/Elektrotretroller:
Am 15.06.2019 ist die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge in Kraft getreten, die auch für E-Scooter gilt. Bevor ein solches Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden darf, müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt sein. Ein Elektrokleinstfahrzeug muss verkehrssicher sein. Es braucht eine Lenk- oder Haltestange, muss zwei voneinander unabhängige Bremsen haben, steuerbar sein und eine Beleuchtungsanlage haben. Vor allen Dingen muss es über eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis verfügen. Die Fahrzeuge dürfen nicht schneller als 20 km/h fahren und der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein. E-Scooter sind nicht zulassungs-, aber versicherungspflichtig. Aus diesem Grund wurde ein neuer Versicherungsnachweis in Form einer klebbaren Versicherungsplakette eingeführt
E-Bike/E-Fahrrad:
Das E-Bike lässt sich aus eigener Motorkraft bewegen, ohne dass der Fahrer treten muss. Es benötigt ein gültiges Versicherungskennzeichen wie bei einem Mofa.
Speed-Pedelec:
Der Fahrer wird beim Treten unterstützt. Die Unterstützung endet beim Speed-Pedelec bei 45 km/h, daher wird ein gültiges Versicherungskennzeichen wie beim E-Bike benötigt
Pedelec:
Auch hier wird der Fahrer beim Treten unterstützt, allerdings endet die Unterstützung bei 25 km/h. Beim Pedelec reicht eine Privathaftpflicht aus.
Hoverboard/E-Scooter über 20 km/h:
Diese Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Raum genutzt werden! Daher gibt es keine Versicherungslösung!