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Gut versorgt im Alter

Gerade wenn man jung ist, scheint die Rente noch Lichtjahre entfernt. Doch kaum hat man die 40 überschritten, kommen erste Zweifel, ob die gesetzliche Vorsorge fürs Alter tatsächlich reicht.

Schaut man dann auf den jährlichen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung, hat man Gewissheit: Die gesetzliche Rente ist bei den meisten Arbeitnehmern zu gering, um einen unbeschwerten Lebensabend genießen zu können.

Also müssen wir privat vorsorgen. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt und wie viel müssen wir sparen? Schließlich muss die monatliche Prämie auch bezahlbar sein, und das über Jahrzehnte.

Gut geplant ist gut versorgt

Die gute Nachricht: Es gibt für jedes Portemonnaie das richtige Modell der privaten Altersvorsorge.

Im ersten Schritt gilt es die sogenannte Versorgungslücke zu berechnen. Diese beschreibt die Differenz zwischen Ihren Rentenbezügen und Ihrem tatsächlichen finanziellen Bedarf im Ruhestand.

Experten gehen von einem realistischen Bedarf in Höhe von circa 80 Prozent des Nettolohns aus, also unwesentlich weniger als zu berufstätigen Zeiten. Denn auf einmal haben Sie Zeit all die Dinge zu machen, zu denen Sie während Ihrer Berufstätigkeit nicht kamen. Viel Zeit, um Geld auszugeben.

Verfügen Sie beispielsweise über ein Nettoeinkommen von 2.000 Euro monatlich, haben Sie als Rentnerin einen Bedarf in Höhe von circa. 1.600 Euro, denn viele arbeitsbedingte Kosten, wie die Fahrten zur Arbeit, fallen ja weg.

Haben Sie 40 Jahre regelmäßig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, erhalten Sie im Alter von 67 Jahren monatlich circa 1.200 Euro vom Staat, 800 Euro weniger als bisher und immerhin noch 400 Euro zu wenig, um Ihren Lebensabend wirklich unbeschwert genießen zu können.

Um diese Versorgungslücke zu schließen, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

3-Säulen-Prinzip

Prinzipiell beruht die Altersvorsorge auf dem 3-Säulen-Prinzip: der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen und der privaten Vorsorge.

Sichert die gesetzliche Rentenversicherung die „Grundrente“, ist die zweite Säule eine sinnvolle und notwendige Ergänzung.

Dies hat auch der Staat erkannt und bezuschusst private Rentenversicherungen mit verschiedenen Arten der Förderung. Zum einen für Arbeitnehmer, die bei Abschluss einer Riesterrente jährliche Zuschüsse für sich und ihre Kinder bekommen und zum anderen die sogenannte Rürup Rente, eher geeignet für Gutverdiener, Selbstständige und Freiberufler.

Unmittelbar berechtigt für die Riesterrente sind Pflichtversicherte der Deutschen Rentenversicherung und erhalten jährlich 175 Euro für Sie selbst und bis zu 300 Euro pro Kind, ihre Ehe- beziehungsweise Lebenspartner sind mittelbar berechtigt und erhalten ebenfalls Zulagen.

Die Rürup Rente hingegen punktet mit steuerlichen Vorteilen. So können die monatlichen Prämien als Sonderausgaben geltend gemacht werden und mindern so das zu versteuernde Einkommen. Nachteil im Vergleich zu anderen privaten Rentenversicherungen ist, dass die Auszahlung mit Eintritt des Rentenalters nur in Form von monatlichen Beiträgen erfolgt, eine einmalige Kapitalauszahlung also ausgeschlossen ist.

Ford-Mitarbeiter profitieren doppelt

Ford-Mitarbeiter hingegen haben den exklusiven Vorteil verschiedene Anlageformen zu wählen, denen einer hohen Rendite kaum Kosten entgegenstehen. So fallen bei den Ford-Mitarbeiterfonds keinerlei Depotgebühren an und sonstige Kosten, wie Ausgabeaufschläge oder das Management Fee liegen im verschwindend geringen Bereich.

Gleiches gilt für die Ford-Rentenversicherung. Hier übernehmen wir einen Großteil der Aufgaben der Versicherung, wodurch sich die Verwaltungskosten enorm verringern. Eine Ersparnis, die wir eins zu eins an Sie weitergeben.

Die dritte Säule bildet die betriebliche Altersvorsorge, bei der sich Ihr Arbeitgeber auf zwei Arten an Ihrem Vermögensaufbau für die Rente beteiligt. Bei der sogenannten Bruttoentgeltumwandlung wird ein bestimmter Betrag von Ihrem Gehalt einbehalten und als Betriebsrente eingezahlt. Diese Beiträge sind sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei und in der Höhe frei wählbar und unbegrenzt.

Und wußten Sie schon: Ihr Arbeitgeber bezahlt Ihnen sogar eine zusätzliche Altersversorgung mit den altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) im Rahmen des Tarifvertrages für altersvorsorgewirksame Leistungen TVAVWL, früher VWL. Dies erfolgt über das sogenannte FVV-Unterstützungskassenmodell, bei dem der tarifliche AVWL-Betrag in eine sogenannte Rückdeckungsversicherung eingezahlt wird. Über eigene Beiträge können Sie die Versorgung sogar noch steuerbegünstigt verbessern.

Sie sehen, die Anlagemöglichkeiten sind sehr vielfältig. Neben Faktoren wie Einkommen, Familienstand und möglicher Sparleistung müssen diese aber individuell an Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst werden und sehr gut überlegt sein. So, dass Sie mit 67 keine böse Überraschung erleben.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne kompetent und umfassend.


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