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Grundrente ab 1. Januar 2021 – was ändert sich?

Die Rente ist die Belohnung für ein langes Arbeitsleben, endlich Zeit für Reisen oder um das Eigenheim zu verschönern. In der Realität jedoch ist für einige die Rente so gering, dass hiervon gerade einmal der Lebensunterhalt bestritten werden kann und diese Wünsche in unerreichbare Ferne rücken.

Bis jetzt, denn zum 1. Januar 2021 hat der Bundesrat die Grundrente beschlossen

Doch was genau ist das und wer hat darauf Anspruch?

Gegen Altersarmut

Bei der Grundrente handelt es sich um einen Zuschlag auf Ihren Rentenanspruch. Neben der Altersrente betrifft dies auch die Erwerbsminderungs-, Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten. Hierbei ist es irrelevant, ob Sie bereits Rente beziehen, oder diese erst in späteren Jahren beanspruchen.

Vorausgesetzt, Sie haben mit anrechenbaren Zeiten, wie etwa Kindererziehung, 33 Jahre auf Ihr Beitragskonto bei der Deutschen Rentenversicherung eingezahlt. In den Genuss des vollen Zuschusses kommen Sie allerdings erst bei 35 Jahren Grundrentenzeiten, darunter ist dieser gestaffelt.

Weiteres Kriterium ist, dass Sie über die Jahre der Berufstätigkeit Beiträge eingezahlt haben, die mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes betrugen. Bei einem aktuellen Durchschnittseinkommen in Deutschland von 40.551 Euro, sind das rund 12.165 Euro.

Soweit so gut, werden Sie sagen. Aber woher weiß ich, ob ich ein Anrecht darauf habe?

Renten Einmaleins

Wichtig ist es, das Grundprinzip der Rentenberechnung zu verstehen. Die Deutsche Rentenversicherung vergibt an jeden Versicherten jedes Jahr sogenannte Entgeltpunkte. Richtwert ist hier wieder das Durchschnittsgehalt in Deutschland. Liegt Ihr Gehalt über das gesamte Jahr bei diesem Wert, erhalten Sie einen vollen Entgeltpunkt. Verdienen Sie nur 50 Prozent dessen, also aktuell 20.275,50 Euro, werden Ihnen auch nur 50 Prozent des möglichen Entgeltpunktes angerechnet, also 0,5. Verdienen Sie mehr, können Sie bis maximal zwei Punkte im Jahr erhalten.

Besonderheiten sind Zeiten der Kindererziehung in den ersten drei Jahren, für Kinder die nach 1992 geboren wurden, Berücksichtigungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes und kinderunabhängige Zeiten, wie Krankheit oder politische Haft beziehungsweise Krieg. Hierfür bekommen Sie pro Jahr fast einen Entgeltpunkt gutgeschrieben.

Diese Punkte werden bei Erreichen des Rentenalters dann mit der Anzahl der Erwerbsjahre und dem jährlich angepassten aktuellen Rentenwert multipliziert und ergeben Ihren Rentenanspruch.

Haben Sie zum Beispiel 40 Jahre lang gearbeitet und jährlich 0,5 Entgeltpunkte erwirtschaftet, haben Sie bei Erreichen der Regelaltersgrenze von derzeit 67 Jahren, einen Rentenanspruch von 683,80 Euro (40 x 0,5 x 34,19 €).

Grundrente berechnen

Zum Leben zu wenig und ein Fall für die Grundrente. Denn diese stockt das Einkommen, zu dem die Rente zählt, automatisch auf, gänzlich ohne zusätzlichen Antrag.

Haben Sie ein Einkommen, inklusive Zusatzjob, von bis zu 1.250 Euro als Alleinstehender oder 1.950 Euro als Ehepaar oder eingetragene Lebensgemeinschaft, werden Ihre durchschnittlichen Entgeltpunkte verdoppelt, jedoch auf maximal 0,8. Dieser Zuschlag wird anschließend um 12,5 Prozent gekürzt und für die Zeit der Beitragszahlung gezahlt, maximal jedoch für 35 Jahre.

Konkret bedeutet das in dem obigen Beispiel einen Zuschlag von 314 Euro (35 Jahre x 0,2625 Entgeltpunkte x 34,19 Euro). Denn Sie erhalten zu Ihren erarbeiteten Entgeltpunkten von 0,5 einen Zuschlag von 0,3 (Differenz von 0,5 zu 0,8), gekürzt um 12,5 Prozent, woraus sich 0,2625 Punkte ergeben.

Eine Aufstockung um fast 50 Prozent in diesem Fall, aber unterm Strich gerade einmal knapp 1.000 Euro und damit unter der Armutsgrenze. Für 40 Jahre harte Arbeit.

Private Vorsorge

Die Grundrente bietet somit das, was ihr Name suggeriert, die Basis. Um im Alter jedoch nicht zu verarmen und den langen Lebensabend richtig genießen zu können, ist es sinnvoll eine private Altersvorsorge abzuschließen. Mit dieser können Sie während Ihrer Berufstätigkeit monatlich einen individuellen Betrag investieren und von den günstigen Bedingungen der Ford-Rentenversicherung profitieren. Selbst wenn Sie kurz vor der Rente stehen, gibt es noch Möglichkeiten für den verdienten Ruhestand vorzusorgen, mit der sofort beginnenden Rentenversicherung mit Steuervorteilen.

Wir beraten Sie gerne individuell und kompetent für Ihre ganz persönliche Altersvorsorge. Sprechen Sie uns an.


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