Absicherung gibt es über die sogenannte Wohngebäudeversicherung. Diese deckt alle Schäden ab, die durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser entstehen können. Kostenpunkt, je nach Lage und Wert des Hauses ab 30 Euro monatlich.
Jeder Mieter, der seine Nebenkostenabrechnung mal genauer betrachtet hat, kennt die Position „Gebäudeversicherung“ bereits. Auf den einzelnen Mieter umgelegt, ist der zu zahlende Betrag verschwindend gering und auch der Schadensfall wird über den Vermieter abgewickelt.
Teurer Irrtum
Sind Sie jedoch Eigentümer eines Hauses, obliegt dies alles Ihnen.
Wie wichtig solch eine Versicherung sein kann, wurde einer Hauseigentümerin bewusst; leider zu spät. Nach dem Kauf ihres Hauses im Februar 2017 und der Übergabe im April, kündigte der Voreigentümer im Mai die bestehende Gebäudeversicherung, ohne die Käuferin hierüber zu informieren.
Bereits einen Monat später, im Juni 2017, verursachte ein Unwetter Schäden am Dach in Höhe von 38.000 €, die die neue Eigentümerin von der Versicherung erstattet haben wollte.
Als diese ihr mitteilte, dass kein Versicherungsschutz mehr bestünde, klagte sie gegen den Voreigentümer. Er hätte sie über die Kündigung informieren müssen.
Zu Unrecht, wie das Landgericht Hagen entschied und vom Oberlandesgericht Hamm im Rahmen der Berufung bestätigt wurde (03.12.2018 - 22 U 104/18 -)
Die Klägerin hätte selbst dafür Sorge zu tragen, dass sie versichert sei und musste nun für den gesamten Schaden persönlich aufkommen.
Hätte sie eine Gebäudeversicherung gehabt, wäre dies ein klassischer und unstrittiger Versicherungsfall gewesen und sie hätte nicht einen Euro aus eigener Tasche zahlen müssen.
Was bezahlt die Versicherung?
Prinzipiell sichert die Wohngebäudeversicherung die wirtschaftlichen Folgen von bestimmten Naturkatastrophen ab. Hauptbestandteile sind die drei Gefahren Sturm, Leitungswasser und Feuer. Sie bilden die sogenannte verbundene Gebäudeversicherung (VGV) und decken neben den unmittelbar entstandenen Schäden, auch Folgeschäden ab.
Optional ist die Versicherung gegen Elementarschäden. Diese sichert Sie gegen Naturkatastrophen wie Erdbeben, -rutsch, Schneeeinwirkung und Überschwemmungen ab.
Unmittelbare Schäden durch Sturm sind alle Schäden, die entstehen, wenn der Wind mit über 62 Stundenkilometer über Ihr Haus hinwegfegt. Das entspricht einer Windstärke von 8 und kommt häufiger vor, als Sie vielleicht denken. Alleine 2018 haben Sturm und Hagel Schäden in Höhe von 2,1 Milliarden verursacht.
Denn es sind gerade diese enormen Windstärken, die festverankerte Dachziegeln zum Fliegen bringen und hunderte Jahre alte Bäume entwurzeln, als wären es Streichhölzer. Stürzen diese der Länge nach auf Ihr Haus ein, verursachen sie massive Schäden an Ihrem Eigentum.
Und damit nicht genug. Wie es das Schicksal oft so will, folgt auf dem Sturm weiteres Unwetter.
Folgeschäden mitversichert
Der Regen, egal wie stark oder schwach er ist, bahnt sich dann durch das zerstörte Dach ungehindert seinen Weg in Ihr Eigenheim und durchnässt alles, was Ihnen lieb ist.
Bewegliche Gegenstände, wie Ihre Möbel, sind schnell ersetzt. Hierbei hilft Ihnen die Hausratversicherung. Viel tiefer gehen jedoch die Schäden an den Grundmauern, Zimmerdecken und Ihrer teuren Einbauküche und -schränken. Diese Schäden zu beseitigen bedarf es in erster Linie eines Sachverständigen, der das Ausmaß der Zerstörung beziffert und in zweiter einer kompletten Renovierung.
Kosten, über die man lieber nicht nachdenken möchte, denn sie driften schnell in schwindelerregende Höhen und können sogar bis zur privaten Insolvenz führen.
Sind Sie versichert, werden alle Folgeschäden von der Versicherung übernommen und Sie können sich beruhigt auf Ihr altes, neues Heim freuen.
Als Vermieter einer Immobilie, erhalten Sie außerdem zusätzlich den Mietausfall erstattet.
Gleiches gilt für die Gefahren Leitungswasser und Brand.
Unsichtbare Gefahren
Ein vielfach unterschätzter Gefahrenherd sind die Wasserleitungen eines Hauses. Jedes Jahr werden über eine Million Leitungswasserschäden gemeldet. Gerade in Gebieten mit hohem Kalkgehalt im Wasser sind Rohrbrüche quasi vorprogrammiert und ziehen meist hohe Kosten mit sich, da im Schadensfall Wände aufgestemmt, Rohre neu verlegt und alles wieder in seinen Ursprungszustand gebracht werden muss.
Brände sind hingegen sind allgegenwärtiger und -neben Familienstreitigkeiten- Ursache Nummer eins für ein zerstörtes Weihnachtsfest. Gerade nur kurz unbeaufsichtigte Adventskränze verursachen oft verheerende Feuer. Aber auch scheinbar harmlosere „Spielereien“ wie Wunderkerzen, musste eine Familie feststellen.
Diese erlaubte ihrem fünfjährigen Sohn eine Wunderkerze in der Nähe des Weihnachtsbaumes zu zünden. Der Funkenflug der kleinen Wunderkerze führte unerwarteterweise zu einer blitzartigen Inbrandsetzung des Christbaumes und der kompletten Zerstörung der Wohnung.
Glück im Unglück, der Hauseigentümer war versichert und meldete seiner Feuerversicherung (als Teil der Gebäudeversicherung) den Schaden, die diesen vollumfänglich übernahm. Immerhin eine Summe in Höhe von 220.000 € (Oberlandesgericht Frankfurt vom18.05.2006 - 3 U 104/05 -).
Also, auch wenn man Glück normalerweise nicht kaufen kann, mit der Gebäudeversicherung der Ford Versicherungs-Vermittlung sind Sie ziemlich nahe dran. Denn fast alles, was ihr Eigenheim und Altersruhesitz bedroht, ist über uns versichert. Im worst case sogar der Abriss und Wiederaufbau Ihres Hauses. Schreiben Sie uns, wir beraten Sie umfassend und individuell.