Viele Immobilien in Deutschland fallen erst lange nach dem Erwerb unter den Denkmalschutz. Melden Sie uns unbedingt diese Veränderung!
Leider werden Sie von der zuständigen Behörde nicht darauf hingewiesen, dass der Denkmalschutz großen Einfluss auf den Versicherungsschutz nimmt.
Der Versicherer könnte die Veränderung als meldepflichtig einstufen, so dass Sie bei Nichtmeldung eine vertragliche Obliegenheit verletzen. Dadurch könnte sogar ein vormals gewährter Unterversicherungsverzicht nachträglich entfallen. Erfahrungen in der Schadenregulierung haben gezeigt, dass die Versicherungssumme eines Denkmals angepasst werden muss. Der Aufwand für die Wiederherstellung liegt deutlich über dem Normalaufwand. Historische Baustoffe oder handwerklich aufwändige Arbeiten sind nur zwei Beispiele, die die Arbeiten verteuern. Bitte versäumen Sie nicht Ihren wichtigen Versicherungsschutz anzupassen.