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Fragen und Antworten

Live aus der Schadenspraxis

"Unsere Photovoltaikanlage produziert nach einem Blitzschlag keinen Strom mehr. Wer entschädigt uns den Ertragsausfall?"

Die Gebäudeversicherung mit ihren Grundgefahren deckt den Ertragsausfall nicht. Hier sind Zusatzbausteine oder ein separater Vertrag erforderlich. In der Regel wird ein Pauschalbetrag je Tag und kWp vereinbart. Bei uns ersetzt der Versicherer pro Ausfalltag 0,50 € je ausgefallene kWp.

„Bei einem Verkauf eines Kinderfahrrades über die Plattform „Kleinanzeigen“ sind Unbefugte über die „Direkt kaufen“-Funktion an meine Online-Banking-Daten gekommen und haben einen hohen Geldbetrag abgebucht. Kommt dafür die Hausratversicherung auf?“

Solch ein Schadenfall ist in den meisten Hausratversicherungen nicht automatisch mitversichert. Wir bieten hier jedoch ein attraktives Zusatzpaket „Cyber“ an, welches Sie vor einem Identitätsdatendiebstahl oder finanziellen Schäden beim Online-Shopping schützt. Hierüber informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

„Auf unserem Herd sind Plastikschüsseln geschmolzen. Nun sind die Wände und Möbel mit Rauch und Ruß bedeckt. Zahlen das die Hausrat- und die Gebäudeversicherung?“

In Basistarifen ist dieser Schaden leider nicht versichert, da dem Rauch und Ruß kein Feuerschaden vorausgegangen ist. In unseren beiden Tarifen Komfort und Komfort+ ist der reine Rauch- und Rußschaden jedoch versichert.

„Wir bewohnen ein Reihenhaus und unser Nachbar hat einen Leitungswasserschaden verursacht, der auch unser Haus beschädigt hat. Muss er uns den Schaden ersetzen?“

Sie sollten den Schaden Ihrer Gebäudeversicherung melden, da diese zum Neuwert entschädigt. Danach überprüft der Versicherer, ob ein Regress bei Ihrem Nachbarn und damit bei dessen Privathaftpflicht sinnvoll ist. Hier besteht allerdings nur ein Zeitwertanspruch.


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