Hier einige Beispiele:
Durch defekte Außenfuge ist Wasser in Gebäude eingedrungen
Herr W. bemerkte, dass der Fußboden seines Hobbyraums im Keller durchfeuchtet war. Er vermutete einen Schadenfall aufgrund von Starkregen. Bei der Schadenermittlung vor Ort stellte sich heraus, dass weder Oberfl ächenwasser noch ein Rohrbruch ursächlich waren, sondern eine defekte Außenabdichtung zwischen Bodenplatte und Außenwand. Handwerkliche Fehler fallen in die Gewährleistung des ausführenden Betriebs und nicht in den Leistungsumfang der Gebäudeversicherung. Da die Solidargemeinscha der FVV Kunden wie Herrn W. allerdings nicht im Regen stehen lassen wollte, hat der FVV-Hilfsfonds sich mit einem Betrag an den Renovierungsarbeiten beteiligt.
Tochter hat iPad fallen gelassen: Displayschaden
Die kleine Tochter von Herrn B. hat beim Spielen leider das iPad der Familie fallen gelassen. Dadurch wurde das Display völlig zerstört und das iPad unbrauchbar. In vielen Fällen sind Schäden am eigenen Eigentum in der Hausratversicherung versichert. Displays von iPads gehören allerdings nicht zum Versicherungsumfang. Der Hilfsfond hat mit einem Zuschuss den größten Teil der Reparaturkosten des Displays übernommen.
Trickdiebstahl ohne Einbruch
Der Sohn der 85-jährigen Frau M. meldete folgenden Schaden: Frau M. wurde von einem Paketboten gebeten, für den Nachbarn ein Päckchen anzunehmen und dies auf einem Formular zu bestätigen. Sie holte einen Sti aus dem Wohnzimmer. Ihre Handtasche stand auf einem Stuhl im Flur. Mit dem Paketboten verschwand leider auch die Handtasche mit Ausweis und Geld. Im Paket für den Nachbarn befand sich nur Holzwolle. Der Versicherungsschutz musste abgelehnt werden, aber der Förderverein hat unterstützt und eine kleine Summe bezahlt.