Die Gewinne der F V V fließen entsprechend den Anteilen an den F V V-Förderverein. Dieser unterhält einen Hilfsfonds für die Kunden der F V V, um diesen in Härtefällen und Notsituationen beistehen zu können.
Unter dieser Rubrik veröffentlichen wir regelmäßig ein paar Beispiele, damit Sie sich eine Vorstellung machen können, wieso wir von einer Solidargemeinschaft sprechen:
Herr K. war nicht zu Hause. Als er nach Hause kam, war ein Großteil seines Wohnzimmers abgebrannt. Der Brand hat sich vermutlich selbst erstickt. Ursache war wohl eine brennende Kerze. Der Groß-Schadenregulierer stellte eine Unterversicherung fest, sodass nur ein Teil des Schadens erstattet werden konnte. Hier konnte der Förderverein unterstützen.
Das Vordach am Haus von Herrn M. ist nach Schneefall und dadurch verursachter Schneelast aus der Verankerung gerissen und abgebrochen. Solch ein Ereignis ist aber nur im Rahmen der Elementarversicherung über das Risiko Schneedruck mitversichert. Dies hatte Herr M. bisher nicht mitversichert. Mithilfe einer Zuzahlung aus dem Hilfsfonds des Fördervereins konnte Herrn M. geholfen werden, der dankbar das Risiko nunmehr schnellstens miteingeschlossen hat.
Das Fahrrad von Herrn B. stand nicht abgeschlossen in der Tiefgarage und wurde an einem nicht feststellbaren Tag gestohlen. Dieser Fall war nicht versichert, weil das Fahrrad im Vertrag von Herrn B. über Nacht nur versichert war, wenn es in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum abgestellt wurde und abgeschlossen war. Eine kleine Unterstützung durch den Förderverein half Herrn B. über den Ärger hinweg.
Ein Topf ist Frau C. auf ihr Cerankochfeld gefallen, das zerbrach. Leider hatte sie keine Glasversicherung. Nach einer für sie erfreulichen Hilfe durch den Förderverein hat sie das Risiko nun mit in ihre Hausratversicherung eingeschlossen.