Den eigenen Strom zu erzeugen, liegt voll im Trend. Für Balkonkraftwerke gab es bisher aber hohe bürokratische Hürden. Diese wurden nun von der Bundesregierung entschärft.
Balkonkraftwerke im Fokus - Auf den richtigen Versicherungsschutz kommt es an! Statt wie bisher bis zu 600 Watt sind Balkonkraftwerke nun bis zu 2 Kilowatt Leistung von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) und eine Meldung an das Finanzamt sind weiterhin notwendig. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Der Betrieb an einem nicht digitalen Stromzähler ist unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend erlaubt.
Als Mieter sollten Sie Ihren Vermieter über die Installation informieren. Wohnungseigentümer in einer WEG benötigen deren Zustimmung.
Auch wenn die Anlage außen am Balkon angebracht wird, gilt sie als Teil des Hausrates und kann über die Hausratversicherung in bestimmten Grenzen mitversichert werden.
Achten Sie darauf, die Versicherungssumme entsprechend anzupassen. Für Immobilienbesitzer kann auch die Absicherung über die Wohngebäudeversicherung in Betracht kommen. Dazu muss die Anlage fest mit dem Gebäude verbunden sein. Die Gefahren aus dem Betrieb der Anlage sind in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert.
Bitte beachten Sie:
In der Hausratversicherung gilt nur Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer Mieter und nicht Eigentümer des Objektes ist. Versichert gelten alle Schäden gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und, sofern vereinbart, Elementarschäden. Wichtig für einen vollständigen Versicherungsschutz ist eine fachgerechte Montage unter Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Auflagen. Manche Energieversorger verlangen eine besondere Steckdose, über die der Strom eingespeist werden darf.